Eine wichtige Information für alle Vereinsvorstände
Die Stadtverwaltung Friedrichsdorf erinnert in einer kürzlichen Pressemitteilung daran, dass im Hessischen Gaststättengesetz (HGastG) besondere Anforderungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken anlässlich der Durchführung von Veranstaltungen geregelt ist.
Bei Veranstaltungen aus besonderem Anlass (und das gilt nach Rückfrage bei der Stadtverwaltung nicht nur für Straßenfeste, Kerb oder Weihnachtsmarkt) gilt, dass die beabsichtigte Gaststättentätigkeit, Verkauf von Speisen und Getränken mit Gewinnerzielungsabsicht, spätestens 4-6 Wochen vor dem Ereignis bei der Stadt Friedrichsdorf anzuzeigen ist, auch wenn keine alkoholischen Getränke abgegeben werden sollen. Bei Abgabe von alkoholischen Getränken ist immer eine Anzeige vorzunehmen. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt dann vor, wenn durch den Verkauf der Speisen und Getränke ein Mehrerlös erzielt werden soll, der über den Selbstkosten der Speisen und Getränke liegt.
Bei Fragen steht Frau Schad vom Gewerbeamt der Stadt Friedrichsdorf gerne telefonisch oder via E-Mail zur Verfügung und hilft weiter. Tel. 06172 / 731 1252, E-Mail: gewerbeamt@friedrichsdorf.de
Gaststättengewerbe – Anzeige gemäß § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG) über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass:
Online-Anzeigen hier >>> In Friedrichsdorf fällt eine Gebühr von 20 Euro an, und liegt damit im unteren Bereich.